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In markanter Lage im Ortskern gegenüber dem Anwesen Hauptstr. 7 stehendes zweistöckiges Fachwerkhaus. Das usprünglich zweizonige Gebäude aus der Zeit um 1800 wurde später an der hinteren Giebelseite erst um eine weitere Zone in angepasstem Fachwerk, dann in Putzwand bzw. Backstein erweitert. Das Altwohnhaus weist eine regelmäßige Figuration auf, bei der Mannfiguren zur Verstrebung der Eck- und Bundständer verwendet wurden. Als Gestaltungselemente finden sich neben der profilierten Gebälkzone die mit Rundstabschnitzereien, Voluten und Zierfeldern ornamentierten Eckpfosten. Der seitlich an das Wohngebäude anschließende Stall- und Scheunenkomplex stammt laut Inschriftstein aus dem Jahre 1931.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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