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Von einer Gruppe von vier Bäumen gerahmtes, an der Straße aufgestelltes Heiligenhäuschen, bezeichnet 1861. Das Gebilde weist eine interessante hierarchische Staffelung seiner Architekturglieder auf. Flankiert von zwei geschweiften seitlichen Stützen öffnet sich dem Herankommenden eine begehbare Sockelzone in halber Höhe der Anlage. Die auf das Heiligenhäuschen zuführenden Wangenmauern sind oben und unten abgesetzt, wodurch ihre Stirnflächen als einfache Pfosten mit Basis und Abschlussplatte erscheinen. Auf diesem u - förmigen Sockel erhebt sich die Ädikula. Seitlich gerahmt von kurzen Pilastern in Verlängerung der Pfostenzone wird die Öffnung von einem markant profilierten Schweifgiebel in Segmentbogenform abgeschlossen. Über der Mitte sitzt ein kleiner Stein mit einem Kreuz in Flachrelief. Auf dem Schweifgiebel befindet sich die Inschrift "AVE MARIA", unter der Öffnung eine Bittinschrift und die Jahresangabe. Hinter einem Gitter steht in einer zusätzlich verglasten Rundbogennische eine kleine vollplastische Madonna in ländlichem Barock.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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