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Am Ortsausgang an einer Biegung der Straße nach Rasdorf aufgestellter Bildstock, bezeichnet 1685. Der abgefaste Pfosten steht auf einem schlanken, oben profilierten Sockel und trägt einen Giebelaufsatz mit einem abschließenden Eisenkreuz. In einer Nische auf der Vorderseite ist ein Kruzifix in Flachrelief dargestellt. Die Rückseite ziert ein Doppelkreuz, das ebenfalls als Flachrelief gearbeitet ist. Der Bildstock weist eine starke Ähnlichkeit zu den zeitgleichen Beispielen in der Hauptstr. o. Nr. sowie an der Ecke Ufhäuser Tor und Sebastianstr. auf. Er ist somit ein interessantes Zeugnis für die ausgeprägte lokale Volksfrömmigkeit in der Zeit um 1685.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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