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Am Übergang zu einem Neubaugebiet aufgestellter Bildstock, bezeichnet 1685. Über der vierseitigen, etwas verwitterten Bodenplatte erhebt sich ein kurzer schlanker Sockel. Der darauf stehende abgefaste Pfosten mündet in einen kapitellartigen Abschluss. Der Giebelaufsatz zeigt in einem gerahmten Bildfeld vorne eine Darstellung des Gekreuzigten; auf der Rückseite ist ein Doppelkreuz in Flachrelief zu sehen. Bemerkenswert ist das Auftreten dreier einander sehr ähnlicher Bildstöcke aus dem gleichen Jahr im Ort. Neben den Beispielen in der Hauptstr. o. Nr. und der Rasdorfer Str. o. Nr. ist das Bildwerk hier möglicherweise ein Beleg für eine Katastrophe, die das Dorf in dieser Zeit heimsuchte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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