Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
In einiger Entfernung vom Ort rechts der Landesstraße 3173 nach Hünfeld stehendes Steinkruzifix, das vermutlich aus dem Ende des 19. Jahrhunderts stammt. Das schlichte erneuerte Postament trägt auf der Vorderseite die Inschrift "Es Ist vollbracht. Joh. 19.3.". Das Wegekreuz mit der etwas steif wirkende Figur Christi, ihrem leicht nach links gewandtem Haupt und dem faltenreichen Lendenschurz ist ein schlichtes, aber beredtes Zeugnis für die rege Volksfrömmigkeit dieser Zeit in Großentaft.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |