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Fulda, Stadt und Landkreis
Eiterfeld
Leibolz
  • Großentafter Straße 17
Kath. Kirche
Flur: 3
Flurstück: 10/8

Die katholische Kirche zu den Heiligen Drei Königen ist ein Neubau aus den Jahren 1948-1951, der nach den Plänen des Architekten Ludwig Ehrlich, Hünfeld, errchtet wurde. Als Material wurde der eher seltene Baustoff schwarzer Basaltbruchstein gewählt. Die Kirche ist ein einfacher Rechteckbau mit einspringendem Frontturm und schlichtem eingezogenem Rechteckchor. Die Fassaden werden durch sandsteingefasste Rundbogen- bzw. Rundfenster und versetzte Eckbossenquaderung gegliedert. Der Eingangssturm weist unten ein doppeltes Rundbogenportal mit rustiziertem Gewände auf, über dessen Mitte ein hohes Sandsteinkreuz in Flachrelief angebracht ist. Darüber sitzt ein Rundfenster, die Schallarkaden sind in Form gekuppelter Rundbogen ausgebildet. Bedeckt wird der Turm von einem eingerückten Spitzhelm. Der Innenraum der Kirche hat eine flache Holzdecke. Der Altarraum ist vom Schiff durch einen runden Chorbogen getrennt. Die Ausstattung stammt zum Teil aus der Erbauungszeit, weist aber auch einige ältere Stücke auf. In eine frühbarocke Retabel ist eine spätgotische holzgeschnitzte Kreuzigungsgruppe eingefügt, die als Werk des Fuldaer Schnitzers Heinrich Franckfurter aus dem Anfang des 16. Jahrhunderts gilt. Ebenfalls aus spätgotischer Zeit sind zwei Holzplastiken des hl. Sebastian bzw. der hl. Barbara mit Turm. Die modernen farbigen Glasfenster mit z. T. figürlichen Darstellungen wurden von der Firma Bringmann und Schmitt, Coburg, gefertigt. Die Kirche zu den Hl. Drei Königen ist ein gutes Beispiel für die retrospektive Bauweise in der ländlichen Sakralarchitektur des Kreises kurz nach Ende des Zweiten Weltkrieges.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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