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Etwas nördlich der Ortsmitte stehendes giebelständiges Fachwerkhaus, dessen Straßenseite mit neuen Wettbrettern verschalt ist. Das Gebäude ist um die Mitte des 19. Jahrhunderts in einer schlichten Konstruktion mit stockwerkshohen konvergierenden Streben ohne Geschossüberstand erstellt worden. Das Wohnhaus wurde an der hinteren Längsseite verändert und vermutlich erweitert. Zudem wurde die Eingangssituation auf die andere Längsseite verlagert; der ursprüngliche Eingang lag auf der jetzigen Rückseite und ist an der alten, noch im Sockelverband erkennbaren Türschwelle ablesbar. Als Zeugnis der Fachwerkbauweise um 1850 ist das Wohnhaus aus ortshistorischen und typologischen Gründen erhaltenswert. Die nebenstehenden Betriebsgebäude sind jünger.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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