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Fulda, Stadt und Landkreis
Eiterfeld
Reckrod
  • Mengerser Straße 8
Hofreite (Parallelhof)
Flur: 2
Flurstück: 12/2

Nördlich der katholischen Kirche stehende, ehemals dreiseitig umbaute Hofreite, von der als historische Substanz nur noch das Wohnhaus und das Auszugshaus vorhanden sind. Das Altwohnhaus ist ein giebelständiges zweistöckiges Fachwerkgebäude, das zur Straße hin und auf der rückwärtigen Längsseite mit neuen Wettbrettern verschalt ist. Die Eingangsseite zeigt ein einfach verriegeltes konstruktives Gefüge mit kräftigen Hölzern und einer gebogenen stockwerkshohen Strebe an der hinteren Ecke, die den benachbarten Wandständer kreuzt. Die geringe Stockwerkshöhe und das unregelmäßige altertümliche Fachwerkgerüst lassen darauf schließen, dass zumindest der Kern des Gebäudes noch in die Zeit um 1700 zu datieren ist.

Parallel zum Wohnhaus flankiert das giebelständige einstöckige Auszugshaus die Hofeinfahrt. Die Sockelinschrift "1808 KASBAR HOFMANN UND ANNA KADARINA HOFMENIN HABEN GOT VERTRAUT UND DISEN BAU GEBAUT" erläutert Bauherren und -datum. Über einem geschosshohen Sockel aus Steinquadern, der ursprünglich einen Stall enthielt, erhebt sich das Hauptgeschoss in einer klar gefügten Konstruktion mit Mannfiguren zur Aussteifung der Bund- und Eckständer. Im straßenseitigen Giebel findet sich noch der regionaltypische Taubenschlag, gebildet aus einem hölzernen Balkenkreuz.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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