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Fulda, Stadt und Landkreis
Eiterfeld
Reckrod
  • Wölfer Straße 4
Hofreite
Flur: 2
Flurstück: 32/1

Vierseitig umbaute Hofreite, die im Kern vermutlich weitgehend aus der Mitte des 19. Jahrhunderts stammt. Das giebelständige zweistöckige Wohnhaus ist ein allseitig verkleidetes Fachwerkgebäude. Als hinterer quer liegender Hofabschluss fungiert eine Stallscheune, deren Erdgeschoss in Backstein ausgeführt wurde. Das Obergeschoss zeigt ein schlichtes Gefüge, das mit stockwerkshohen Streben ausgesteift wird. Parallel zum Wohnhaus steht eine Scheune, die großenteils in konstruktivem Sichtfachwerk mit hohen Streben errichtet wurde. Das Erdgeschoss der hinteren Längsseite wurde teilweise in Bruchstein, die zur Straße liegende Giebelseite in Backstein erneuert. Den vorderen traufenständigen Hofabschluss bildet ein Backhaus, das vermutlich aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts stammt. Das Erdgeschoss besteht aus Backstein, der in Backstein ausgefachte Aufsatz mit Drempel aus Fachwerk mit konvergierenden Streben. Es ist weniger die Bedeutung eines Einzelgebäudes, als die Geschlossenheit der weitgehend intakt erhaltenen ganzen Anlage, die diese Hofreite als anschauliches Gebilde von ortshistorischer Relevanz ausweist.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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