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Nahe der nördlichen Friedhofsmauer aufgestelltes Steinkruzifix, bezeichnet 1866. Das an der Basis und der Abschlussplatte stark profilierte Postament zeigt auf den Flächen des Kubus Zierfelder mit Inschriften. Auf der Oberseite der Platte ist ein verwittertes Relief der Schlange mit Totenkopf zu sehen. Am Kreuzstamm befindet sich unten in einer neugotischen Blendnische die Inschrift "Soll ich den Kelch nicht trinken den mir der Vater reicht Joh. 18.". Darüber sind in Flachrelief die Leidenswerkzeuge und ein IHS - Monogramm dargestellt. Die Figur des Gekreuzigten mit leicht nach oben gewandtem Haupt ist eine schlichte, aber sorgfältig ausgeführte Steinmetzarbeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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