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Auf einem Rasenstreifen nahe der Ecke Vachaer Straße und Blinde Gasse aufgestellter Bildstock, bezeichnet 1614. Auf einer vierseitigen, oben abgeschrägten Bodenplatte steht der abgefaste Pfosten mit leicht eingerücktem Giebelaufsatz. Auf der Vorderseite des Aufsatzes ist eine verwitterte Kruzifixdarstellung zu sehen, auf der Rückseite ein kleeblattförmiges Ankerkreuz in Flachrelief sowie die Jahreszahl 1614. Bei diesem Flurdenkmal handelt es sich vermutlich um den ältesten Bildstock des Hünfelder Landes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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