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Fulda, Stadt und Landkreis
Eiterfeld
Treischfeld
  • Taftstraße 2
Hofreite
Flur: 1
Flurstück: 16/1

Am nördlichen Ortsrand gegenüber der katholischen Kirche stehende mehrseitig umbaute Hofanlage. Das aus dem Jahre 1926 stammende Wohnhaus steht auf einem mittelhohen rustizierten Sandsteinsockel und trägt ein Krüppelwalmdach. Das Erdgeschoss ist massiv und verputzt, das Obergeschoss hat ein symmetrisch angelegtes Fachwerkgefüge mit Mannfiguren an Bund- und Eckständern. Der jeweils mittlere Wandständer jeder Zone ist durch Fischgrät - Fachwerk akzentuiert. Zwischen Ober- und Dachgeschoss vermittelt eine profilierte Gebälkzone; als weiteres Gestaltungselement weisen die Eckständer Rundstabschnitzereien und Voluten auf. Das Wohnhaus ist trotz der erkennbaren Verwendung industriell gefertigter Hölzer ein interessantes Zeugnis für die Wiederaufnahme historischer Fachwerkformen in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts.

Im rechten Winkel zum Wohnhaus steht ein langgestrecktes Wohnwirtschaftsgebäude . Das massive Erdgeschoss beherbergt Stallungen, das Fachwerk - Obergeschoss diente als Auszugshaus. Es zeigt eine bemerkenswerte Figuration mit einer durchlaufenden rhythmischen Gliederung von auf- und absteigendem halbem Fischgrät - Fachwerk, jeweils verbunden durch waagerechte Hölzer, die als unterer Teil eines Fensterrahmens fungieren. Die linke Seite des Gebäudes ist bis etwa zur Hälfte symmetrisch gegliedert, danach zeigen sich einige Unregelmäßigkeiten im Fachwerkverlauf. Im Kern stammt das Obergeschoss vermutlich aus dem Anfang des 19. Jahrhunderts (ein Sandsteinpfosten der Hofeinfassung weist in einem Zierfeld die Jahreszahl 1806 auf).

Parallel zum Wohnhaus steht eine große zweistöckige Fachwerkscheune, deren regelmäßige Konstruktion mit hohen Streben aus schlanken Hölzern versteift wird. Aufgrund der Gleichmäßigkeit des Gefüges entstand die Scheune, an die noch ein kleiner einstöckiger Fachwerkschuppen in Richtung Hofeinfahrt angebaut ist, möglicherweise gleichzeitig mit dem Wohnhaus.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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