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Fulda, Stadt und Landkreis
Eiterfeld
Treischfeld
  • Taftstraße 5
Kath. Kirche
Flur: 1
Flurstück: 15

Die katholische Kirche St. Laurentius ist ein neoromanischer Bau des Architekten Fritz Adam, Fulda, aus dem Jahre 1905. An das dreiachsige Schiff mit einseitigem östlichem Krüppelwalmdach schließt im Osten ein eingezogener, dreiseitig geschlossener Chor mit Stützpfeilern an. Diesem wurde später im Süden noch ein kleiner Sakristeianbau angefügt. Im Westen befindet sich ein Vorbau, der ein profiliertes und von Säulen flankiertes Rundbogenportal enthält. Über der Eingangszone sitzt ein vierseitiger Dachreiter mit sechseckigem Spitzhelm. Die Fassaden des weissen Putzbaus werden durch große Rundbogenfenster mit roter Sandsteineinfassung charakterisiert. Die Fenster der Südseite haben zudem Dreipassbogen, eine historische Spielerei, die vermutlich den Übergang zur "Frühgotik" darstellen soll.

Der Innenraum trägt eine flache Kassettendecke, der Altarraum ist durch einen runden Chorbogen vom Schiff getrennt. Die Fenster weisen teils figürliche, teils ornamentale Farbverglasung aus der Erbauungszit auf. Über dem Altartisch hängt an der Wand ein kleines Kruzifix. Die historisierende Kanzel ist wie die Fenster der Südseite in romanisch - frühgotischem Übergangsstil gehalten. Die Kirche enthält neben einer holzgeschnitzten Madonna aus der Erbauungszeit u. a. zwei kleine hölzerne Skulpturen in ländlich - barockem Stil, die St. Josef sowie den hl. Antonius von Padua darstellen. Die Kreuzwegbilder wurden von Hermann Wirth geschaffen.

In ortsbildprägender Lage am Dorfeingang stellt St. Laurentius als Sakralbau einen zwar bescheidenen dennoch in sich schlüssigen Versuch eines historisierenden sakralen Gesamtkunstwerks dar.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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