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Auf dem Friedhof aufgestelltes, aufwendig gestaltetes neugotisches Steinkruzifix, bezeichnet 1867. Das Postament mit stark profilierter Basis und Abschlussplatte zeigt auf seinen Seitenflächen reiche Maßwerkverzierung mit Inschriften. Der untere Teil des Kreuzstammes ist zweifach durch Blendrahmen abgesetzt. Der erste enthält die Leidenswerkzeuge in Flachrelief sowie Inschriften, der ädikulaartige obere Blendrahmen weitere Inschriften. Über der schlichten, in Details gut gearbeiteten Figur Christi erstreckt sich der aufwendig gestaltete Querarm des Kreuzes. Eine Abfolge ineinander verschlungener profilierter Linien erweckt hier optisch den Eindruck eines Bandes aus scheibenförmigen Gliedern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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