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Fulda, Stadt und Landkreis
Eiterfeld
Ufhausen
  • Vor dem Tor 32
  • Vor dem Tor 34
Wehrmauer mit Tor
Flur: 10
Flurstück: 12/1, 13/2, 9/5

Nordwestlich der Kirche, zwischen Nr. 30 und 34, erhaltene, ortshistorisch interessante Reste einer wehrhaften Ummauerung, die auf die sogenannte Schadeburg zurück gehen sollen. Die inzwischen unterschiedlich hohe und an der Oberseite gesicherte Wehrmauer besteht aus Bruchstein und umgibt ein etwa längsrechtiges Terrain. Charakteristischstes Element der ehemaligen forifikatorischen Anlage ist das große spitzbogig zulaufende Burgtor. Die Gewändekanten sind mit bearbeiteten hellen Sandsteinquadern gefasst, die nach außen eine Profilierung aufweisen. Auf beiden Seiten haben sich innen noch die steinernen Torangeln erhalten. Der rechteckige Grundriss der Toranlage lässt vermuten, dass es sich hierbei um den Stumpf eines ehemaligen Wehrturmes handelt. Unter der Pfarrscheune und dem angrenzenden Gasthaus befinden sich noch Kellergewölbe der ehemaligen Burg. Auf der zur Kirche gewandten Seite steht neben der Gebäudekante des Gasthauses eine Pforte aus dem Jahre 1821. Die schlichten Sandsteingewände werden von einem Segmentbogensturz überfangen. Links von der Pforte wurden auf der Außenseite der Mauer zwei frühbarocke Grabsteine von 1684 und 1686 eingemauert. Die Rahmung der Grabsteine erinnert an ein Fenstergewände. Vor einiger Zeit wurden etliche Meter der alten Wehrmauer vor dem Pfarrhaus niedergelegt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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