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Außerhalb des Ortes an der Kreuzung der Straßen nach Unterufhausen bzw. Mansbach stehendes Steinkruzifix, bezeichnet 1890. Das Kreuz wird von einem filigranen Eisengitter umzäunt. Auf dem kräftigen Postament befinden sich Blendrahmen mit Bibelversen. Der Kreuzstamm erhebt sich über einer hohen schlanken Basis. Die Darstellung des Gekreuzigten ist eine gelungene zeittypische Arbeit und zeugt von der lokalen Volksfrömmigkeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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