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Ungewöhnliches Fachwerkwohnhaus in Form einer überbauten Toreinfahrt (Torscheune). Das Gebäude besitzt aufgrund seiner leichten Hanglage einen eingeschossigen linken Wohnteil auf einem hohen Quadersockel sowie rechts der Durchfahrt einen zweigeschossigen Wohnteil auf niedrigem Quadersockel. Das Fachwerk wurde in einem klaren Gefüge mit stockwerkshohen Streben konstruiert, das in die 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts weist. Die Geschichte des Gebäudes ist nicht ganz eindeutig, da sich auf dem relativ großen Grundstück keine weiteren Bauten befinden. Möglicherweise war es Bestandteil einer ursprünglich mehrteiligen Hofanlage und diente als Gesinde- oder Auszugshaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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