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Neben der Kirche stehendes Steinkruzifix, bezeichnet 1842. Das kräftige Postament ist mit einer profilierten Basis und einer gekehlten überstehenden Platte versehen. Der erneuerte, glatt bearbeitete Kreuzstamm trägt den etwas gedrungenen Korpus. Die in einem Zierrahmen auf der Vorderseite des Postaments angebrachte Inschrift lautet "HEILIGES KREUZ HOFFNUNG DES HEILS SEI GEGRÜSST 1842".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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