Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Giebelständiges zweistöckiges Fachwerkhaus, das zur Straße hin verschindelt ist. Die zum Hof liegende Eingangsseite weist ein unregelmäßiges Fachwerk mit einfacher Verriegelung auf, das im Obergeschoss an der linken Gebäudeecke durch eine Mannfigur, ansonsten aber durch stockwerkshohe, teilweise leicht gebogene Streben ausgesteift ist. Die erste Zone im Erdgeschoss links wird durch einen gedoppelten Wandständer mit abwärts weisenden Kurzstreben (verkürztes Fischgrätmotiv) begrenzt. Das vermutlich aus dem Anfang des 19. Jahrhunderts stammende ortsgeschichtlich interessante Wohnhaus eines kleinen Winkelhofes besitzt bemerkenswerterweise zwei hofseitige Eingänge.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |