Valentinstraße 1
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Fulda, Stadt und Landkreis
Hünfeld
Dammersbach
  • Valentinstraße 1
Kath. Kirche
Flur: 2
Flurstück: 9/2

Die kath. Kirche St. Valentinus entstand in zwei verschiedenen Bauphasen, die sich kreuzförmig durchdringen. Den jetzigen, kürzeren Querarm bildet die alte barocke Kapelle aus dem Jahre 1767 mit dreiseitigem Abschluss an der Ostseite (ehemals Chor) und leicht aus dem Gesamtkörper auskragender westlicher Giebelseite. Diese Seite wird durch Ecklisenen, ein profiliertes Kranzgesims und ein Wappen des Fuldaer Fürstbischofs Heinrich von Bibra (1759-1788) über einem schlichten Portalgewände charakterisiert. Auf dem Dach dieses "Westgiebels" sitzt ein Dachreiter mit barocker Haube. Der jetzige Hauptraum der Kirche wurde im Jahre 1949 quer über die Achse des Altbaus gelegt. Nach Süden erstreckt sich ein Schiff mit drei Achsen Segmentbogenfenster. Die äußerst schlichte Südfassade weist Ecklisenen, ein einfaches Rechteckportal, ein profiliertes Kranzgesims und im Giebel ein kleines Rundfenster auf. Nach Norden wurde der dreiseitig geschlossene neue Chorraum angefügt, dessen Gebäudekanten teilweise als Ecklisenen ausgebildet sind, an der nördlichen Chorwand allerdings als versetzte Eckquaderung.

Der Innenraum hat eine Flachdecke. Die wichtigsten Ausstattungstücke, Altar und Kanzel, stammen aus der Barockzeit. Der holzgeschnitzte Altar zeigt in der Mitte eine Figur des Patronatsheiligen unter einem Baldachin, assistiert von den heiligen Rochus und Sebastian zwischen korinthischen Säulenpaaren. Die Kanzel weist einen balusterförmigen Fuß. Zierfelder und Zahnschnittornament auf. Zwei farbige Glasfenster, Herz Jesu und Herz Mariä, stammen aus der Zeit um 1900. Der gemalte Kreuzweg wurde von Hermann Wirth geschaffen.

St. Valentinus zeigt das architektonisch interessante Beispiel eines barocken Kernbaus, dessen Umgestaltung und Vergrößerung sich stilistisch zumindest am Außenbau noch nach dem Zweiten Weltkrieg eng an die historische Substanz anlehnt. Diese Art historisierender Sakralbaukonzeption ist für die Jahre nach 1945 eher ungewöhnlich.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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