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Am nördlichen Ortsrand stehendes Steinkruzifix, bezeichnet 1847. Das Postament mit abgesetzter Basis und kräftiger überstehender gekehlter Platte weist auf seinen Flächen Zierfelder mit Inschriften auf. Als Stifter wird der Müller Johannes Kircher genannt. Der schlichte, sich verjüngende Kreuzstamm trägt einen sorgfältig ausgeführten, vermutlich später erneuerten Korpus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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