Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Giebelständiges zweistöckiges Fachwerkhaus auf rückwärtig mittelhohem Sockel. Das umseitig verschindelte Gebäude weist über dem Eingang an der Hofseite ein Zwerchhaus auf. Das wie die meisten der Nachbarhäuser als Teil einer Dorferweiterung um die Mitte des 19. Jahrhunderts entstandene Wohngebäude ist Teil einer größeren Hofanlage. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist die traufenständig an der Straße liegende verschindelte Scheune mit großem Mitteltor. Die zwei aus Brettern mit geschweiftem oberem Abschluss gebildeten Torflügel hängen an einer eisernen Schiene und werden zum Öffnen seitlich verschoben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |