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Zweistöckiges giebelständiges Fachwerkhaus in klar konstruiertem Sichtfachwerk mit stockwerkshohen konvergierenden Streben aus der Mitte des 19. Jahrhunderts. Der im rückwärtigen Teil hohe Quadersockel erlaubte eine zumindest teilweise Unterkellerung des Gebäudes. Die Eingangstür ist über eine vorgebaute Treppenanlage erreichbar. Über dieser Zone liegt ein verschindeltes Zwerchhaus. Das im Zuge der seinerzeitigen Dorferweiterung entstandene Wohngebäude ist Teil einer großen Hofnlage mit weitgehend veränderten bzw. erneuerten Wirtschaftsbauten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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