St.-Antonius-Straße 33
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Fulda, Stadt und Landkreis
Hünfeld
Großenbach
  • St.-Antonius-Straße 31
  • St.-Antonius-Straße 35
  • Mühlgraben
  • Hasel
Untermühle, Mühlgraben und Wehr
Flur: 23
Flurstück: 10, 11, 12, 24, 8

Das unterhalb der Straße und am Rand der „Breitwiese“ gelegene Mühlengebäude ist ein dreizoniger, an der Rückseite zuletzt massiv erweiterter Fachwerkbau aus dem 18. Jahrhundert (als Baujahr überliefert wird 1730), der im Obergeschoss durch – zu Seiten der Ernzone nur halb ausgebildete – klassische Mann-Figuren mit langen Halsriegeln ausgesteift ist. Die die Männer unmittelbar flankierenden Wandständer stehen auf den breit ausgreifenden Fußstreben. Im Erdgeschoss stabilisieren, noch bauzeitlich, stockwerkhohe gebogene Streben das Gefüge. Die Quergebälke, mit denen bis hin zum Kehlbalken leichte Geschossvorkragungen bewerkstelligt sind, zeigen zierliche Profile an Schwellen und Füllhölzern. Der im Kehlboden befindliche Taubenschlag ist noch in Betrieb. Das Balkenwerk der rechten Hauszone wird durch jüngere, quadratische Fenster in Mitleidenschaft gezogen; dabei wurden Wandständer verrückt, das Wesentliche der Architektonik blieb jedoch erhalten und ablesbar. In der linken Zone des Hauses ist die funktionstüchtige technische Einrichtung untergebracht, zwei Ausmahlmaschinen aus 1911 und 1951 und ein Schrotgang. Hier sind ältere Fenster bewahrt. Die linke, zum Mühlgraben gerichtete Giebelwand ist wohl um 1910 massiv erneuert worden und zeigt sich wie der – im Mühlenbereich leicht erhöhte – Sockel des Hauses verputzt. Vor der Giebelseite dreht sich das wohl gleichzeitig (um 1910) neu eingesetzte Mühlrad.

Der die Mühle antreibende Graben wird unmittelbar unterhalb des Anwesens Melmstraße 1 mittels eines 1714 erwähnten, etwa 12 m breiten steinernen Wehrs von der Hasel abgezweigt, fließt dann etwa 90 m unter der St.-Antonius-Straße, knickt oberhalb der Mühle rechtwinklig ab und verläuft schließlich – wieder offen – bis zum Mühlrad an der linken Giebelseite der Mühle, das er nach insgesamt etwa 190 m erreicht. Die abschnittweise Verrohrung erfolgte wohl in den 1960er Jahren. Unterhalb des zur Mühle gehörenden Wirtschaftsgebäudes nimmt der Graben seinen weiteren Weg in Richtung Hünfeld (wo er weitere Mühlen antrieb), er ist dann für die Untermühle nicht mehr von Belang. Die Untermühle und der für ihren Betrieb unabdingbare Mühlgraben mit dem Wehr sind aus geschichtlichen Gründen zu schützen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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