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Durch seine klar strukturierte Konstruktion mit stockwerkshohen konvergierenden Streben, gedoppelten Wandständern und einfacher Verriegelung in die Mitte des 19. Jahrhunderts zu datierendes zweistöckiges Fachwerkhaus auf hohem Quadersockel. Das Wohnhaus ist Teil einer großzügigen Winkelhofanlage mit teilweise erneuerten Wirtschaftsgebäuden. Es ist seinerzeit wie die anderen Häuser der Oberen Straße im Rahmen einer dörflichen Bebauungserweiterung entstanden und aus ortshistorischen Gründen erhaltenswert. Durch seine prägnante Lage am Angelpunkt von St. Antoniusstraße und Obere Straße kommt ihm zudem eine wichtige straßenraumprägende Bedeutung zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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