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Zweistöckiges traufenständiges Fachwerkhaus auf niedrigem Sandsteinsockel, das bis auf die rückwärtige Längsseite verschindelt ist. Das Wohnhaus und die dazu gehörigen Wirtschaftsgebäude brannten im Jahre 1941 nahezu vollständig nieder. Erhalten haben sich vom Ursprungsbau der Sockel sowie Teile des Erdgeschosses an drei Hausseiten. Beim Wiederaufbau wurde das Haus zum Hof hin verbreitert; die neue Hauswand wurde in Nadelholz Fachwerk mit geschosshohen Streben errichtet. Aus dieser Zeit stammt auch der verschindelte hölzerne Haustürvorbau mit flachem abgewalmten Dach. Das Wohnhaus entstand ursprünglich wie die benachbarten Bauten um die Mitte des 19. Jahrhunderts im Zuge einer planmäßigen Erweiterung des historischen Ortskerns. Bemerkenswerterweise wurde diesem Umstand beim Wiederaufbau durch die Beibehaltung der Gebäudeflucht zur Straße hin Rechnung getragen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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