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Am nördlichen Ortsrand stehendes zweistöckiges Fachwerkhaus als Teil einer dreiseitig umbauten Hofanlage. Das giebelständige alte Wohngebäude wurde in einer klar gefügten Konstruktion aus der Zeit um 1800 errichtet. Regelmäßig gesetzte Mannfiguren und an der Giebelseite auch Fischgrät - Fachwerk dienen zur Aussteifung der Bund- und Eckständer. Die Gebälkzone weist die zeitübliche Profilierung der Schwellbalken auf. Der linke Teil des Erdgeschosses wurde in jüngerer Zeit erneuert und für Wirtschaftszwecke ausgebaut. Das mit Backsteinen ausgefachte Altwohnhaus ist wegen seines ausgewogenen Fachwerkgefüges und seiner markanten Lage am Ortsrand erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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