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Die Fachwerkhäuser St. Antoniusstr. 41 und 43 bilden zusammen mit dem Stall- und Scheunengebäude von Nr. 43 eine reizvolle u-förmig umstandene Hofanlage. Die um die Mitte des 19. Jahrhunderts errichteten Gebäude weisen das zeittypische konstruktive Gefüge mit geschosshohen Streben an den Eckständern auf. Sowohl das den Hof abschließende traufenständige Haus Nr. 41, als auch das giebelständige Haus Nr. 43 zeigen eine leicht profilierte Gebälkzone bei geringem Geschossüberstand. Die den Hof links begrenzende und durch ein großes Mitteltor erschlossene Stallscheune in Mischbauweise weist ebenfalls die baulichen Charakteristika einer Entstehungszeit um die Mitte des 19. Jahrhunderts auf. Während Wohnhaus und Stallscheune Nr. 43 eine funktionale Einheit bilden, diente Haus Nr. 41 zeitweise als Auszugshaus eines anderen Hofes. Um die räumliche Geschlossenheit der Gebäudegruppe, deren Reiz noch durch einen alten Baum vor Haus Nr. 43 gesteigert wird, zu erhalten, ist auch die Stallscheune von Nr. 43 in den Schutz mit einzubeziehen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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