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Kleines giebelständiges Fachwerkhäuschen auf straßenseitig geschosshohem Sockel. Die Eingangsseite des zweistöckigen Gebäudes zeigt eine Fachwerkkonstruktion, die auf eine Entstehung des Hauses in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts deutet. Mannfiguren mit weit ausladenden, den benachbarten Wandständer übergreifenden Fußstreben steifen die Eckständer aus. Der Bundständer des zweizonigen Baus wird durch Fischgrät - Fachwerk abgestützt. Das aufgrund seiner geringen Größe als ehemaliges Lohnarbeiterhäuschen mit Kleintierstall im Sockel anzusprechende Gebäude ist als eines der wenigen erhaltenen Beispiele seiner Art aus orts- und sozialgeschichtlichen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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