Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Unterhalb des ehemaligen Gemeindewirtshauses nahezu das ganze Plateau entlang der Straßen Am Lochberg und St. Antoniusstraße umziehende Stützmauer aus Bruchstein mit teilweise lisenenartig akzentuierter Vorquaderung. Die Mauer erreicht an der tiefsten Stelle unterhalb des Plateaus mehrere Meter Höhe. Der auskragende große Rundbogen, der den Durchgang zur Treppenanlage in Richtung Gasthaus markiert wird durch Sandsteinquader gefasst. Die rechts davon zu sehende Türeinfassung und zwei Fenster zeigen Gewände aus Sandstein, schließen mit einem Segmentbogensturz mit betontem Schlusstein und seitlichen Ohren ab. Oberhalb der Fensterbank bzw. der Türschwelle korrespondieren seitlich ausgreifende Steine mit den Ohren. Trotz einiger störender Eingriffe in die Substanz (Fenster- und Türdurchbrüche unterhalb des Gasthauses) ist die Stützmauer aus ortshistorischen Gründen und als straßenräumliche Dominante schützenswert. Das wohl um 1900 entstandene Bauwerk war Bestandteil des Gemeindewirtshauses.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |