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Giebelständiges zweistöckiges Fachwerkhaus auf geschosshohem Quader- und Backsteinsockel. Das zweizonige Gebäude weist eine Figuration aus der Zeit um 1800 auf, bei der Mannfiguren die Eck- und Bundständer des Obergeschosses versteifen. Das Erdgeschoss zeigt lediglich einfache Streben bzw. halbe Mannfiguren. Bei deutlichem Überstand ist die Gebälkzone profiliert. Der Eingang liegt in der als Kleintierstall genutzten Sockelzone. Das ehemalige Lohnarbeiter- oder Kleinbauernhaus ist aus bau-, orts- und sozialgeschichtlichen Gründen erhaltenswert.
Bauzeit im 18. Jahrhundert (Obergeschoss, Dach, gestalterisch anspruchsvolles Gefüge!), wirtschafts- und sozialgeschichtlich interessanter Umbau des Sockel- und Hauptgeschosses.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Jüdischer Friedhof | |
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