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Interessante große Hofanlage mit zwei parallel zueinander ausgerichteten giebelständigen Fachwerkhäusern, die die Hoffläche begrenzen. Beide Gebäude sind zweistöckig und wurden ihrer Architektur mit stockwerkshohen konvergierenden Streben, profilierter Gebälkzone und geringem Überstand nach um die Mitte des 19. Jahrhunderts erstellt. Sie enthielten urspünglich je auch einen Stallteil, der beim rechten Haus für Wohnzwecke in angepasstem Fachwerk ausgebaut wurde. Diese selten anzutreffende Hofanlage wurde möglicherweise durch zwei Brüder initiiert, die dann die große, den Hof hinten abschließende Scheune gemeinsam nutzten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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