Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Gegenüber der Einmündung der nach Großenbach führenden Straße an der B 84 aufgestelltes Steinkruzifix, bezeichnet 1865. Auf den Flanken des abgestuften Postaments sind in rundbogigen Zierfeldern Flachreliefs der vier Evangelisten mit jeweiliger Namensunterschrift gearbeitet. An der Vorderseite des Kreuzstammes befindet sich noch ein kleines, schwer deutbares Relief unter einer Giebelverdachung. Die Figur des Gekreuzigten ist im Verhältnis zum Kreuz maßstäblich etwas zu klein geraten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |