Am Anger
Am Anger
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Fulda, Stadt und Landkreis
Hünfeld
  • Am Anger
Gefallenen-Denkmal
Flur: 11
Flurstück: 17/2

Im nördlichen Teil des Stadtkerns auf der platzartigen Erweiterung "Am Anger" aufgestelltes Denkmal, bezeichnet 1912. Über einer mehrfach abgestuften Basis aus Sandsteinquadern, die der letzten Instandsetzung zu verdanken ist, sitzt das eigentliche historische Postament. Auf seinen Flächen finden sich gerahmte Felder mit Inschriften, die als Stiftungsgrund das Andenken an die Gefallenen des Deutsch - Französischen Krieges von 1870/71 aus dem Kreis Hünfeld, deren Namen sowie das Entstehungsjahr und den Stifter Freiherr Wilhelm von Kleydorff nennen. Den oberen Abschluss des Postamentes bildet eine mit Zahnschnitt, Muschelrelief, Wulst und Kehle, akanthusartigem Blattwerk sowie gerahmtem diamantiertem Band verzierte Zone, auf der ein konisch zulaufender Pfeiler sitzt. Dieser, etwas oberhalb der Mitte durch zwei umlaufende Profilbänder strukturierte Pfeiler trägt über einer profilierten Platte einen Bronzeadler mit geöffneten Schwingen. Auf der Vorderseite ist im unteren Bereich des Pfeilers ein eisernes Kreuz appliziert. Das Denkmal, das früher an einer etwas anderen Stelle stand und später jahrelang im städtischen Bauhof lagerte, wurde im Jahre 1984 neu aufgerichtet und in die neue Platzgestaltung des Anger integriert. Im Zuge der Neuerrichtung am Sockel angebrachte schlichte Jahreszahlen (1914-18 sowie 1939-45) erinnern die späteren Kriege. Auf einer Bronzetafel wird der umfassendere Grund für die Wiederaufstellung erläutert: "EHRENMAL für die Gefallenen des Krieges 1870-71 / Wiedererrichtet im Jahre 1984 im zweiten Jahrzehnt der Verschwisterung der Städte Hünfeld und Landerneau / Zur ERINNERUNG an die Gefallenen und Toten der Kriege / Zur MAHNUNG an die verheerenden Folgen einstiger Feindschaft / Zum Zeichen der FREUNDSCHAFT zwischen dem deutschen und dem französischen Volk / In der Hoffnung auf einen dauerhaften Frieden in Europa".


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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