Bahnhofstraße 15
Bahnhofstraße 15
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Fulda, Stadt und Landkreis
Hünfeld
  • Bahnhofstraße 15
Bahnhof - Empfangsgebäude
Flur: 13
Flurstück: 154/68

Am westlichen Stadtrand stehendes Empfangsgebäude der Bahnstrecke Fulda - Bebra. Der möglicherweise nach Plänen Julius Eugen Ruhls als variierter Typenbau konzipierte Bahnhof wurde im Jahre 1866 zur Eröffnung der Bahnstrecke in klassizistischen Formen errichtet. Der breit gelagerte zweigeschossige Putzbau weist je vier Fensterachsen seitlich eines Mittelrisalits mit zusätzlichem Mezzaningeschoss auf. Zur Stadt hin schließt auf der linken Seite ein risalitartig vortretender eingeschossiger Annex, auf der rechten Seite ein ebenfalls einstöckiger Gaststättenanbau mit stark vorspringendem Giebelvorbau an. Letzterer wurde im Jahre 1905 nachträglich angefügt. Die Gebäudeteile stehen auf einem niedrigen Sandsteinsockel und haben flache gestufte Walmdächer, der Giebelvorbau der Gaststätte ein Satteldach. Die Fassaden werden durch Ecklisenen, Gurtbänder und ein Sohlbankgesims gegliedert. Im Erdgeschoss finden sich Rundbogenfenster bzw. Rundbogendurchgänge mit profilierten Werksteingewänden, im Obergeschoss Rechteckfenster mit einfachen Gewänden und waagerechter profilierter Verdachung. Der Mitteltrakt des Gebäudes enthält Warteraum und Schalter, in den Anbauten liegen rechts die Gaststätte und links Büroräume. Im Obergeschoss befinden sich weitere Büroräume und eine Wohnung. Bei der zu den Bahngleisen liegende Rückseite hat sich eine bemerkenswerte sachlich-konstruktive Bahnsteigüberdachung mit eingeknicktem Dach über einer Gußeisenkonstruktion erhalten. Das in gutem Zustand befindliche Empfangsgebäude ist ein interessantes Zeugnis der Verkehrsgeschichte des Kreises.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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