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Fulda, Stadt und Landkreis
Hünfeld
  • Hauptstraße 9
Wohn- und Geschäftshaus
Flur: 11
Flurstück: 239/2

Zweistöckiges traufenständiges Wohn- und Geschäftshaus, das unmittelbar nach dem Stadtbrand von 1888 errichtet wurde. Das zwischen die beiden Nachbarhäuser in einer Flucht eingespannte fünfachsige Gebäude weist eine reich verzierte Fassadengestaltung durch gelbe und rote Klinker auf. Auffälligstes Bauglied ist der schlanke, in der Dachzone als Zwerchhaus ausgebildete Mittelrisalit. Die Horizontalgliederung der Fassade erfolgt durch gerundete durchlaufende Sohlbankgesimse, ein plastischer gestaltetes Gurtgesims sowie ein stark profiliertes Traufgesims. Die Ausführung geschah hier wie auch bei den Fenster- und Türrahmungen mittels verschiedenartiger Profilklinker. Im Bereich des Mittelrisalits sind die Gesimsbänder verkröpft. Die Vertikalgliederung beschränkt sich weitgehend auf den Mittelrisalit: im Erdgeschoss Ecklisenen, im oberen Stockwerk Eckquaderung, die sich im Giebel in abgetreppter Form zur Spitze hin fortsetzt. Daneben wird die Fassade noch durch weniger plastische Elemente charakterisiert wie die kaum aus der Wand heraus tretenden querrechteckigen Zierfelder unterhalb der Obergeschossfenster oder die eingelegten Rautenbänder im Obergeschoss. Als grundlegendes Gestaltungselement kann neben der formalen Gliederung der raffiniert eingesetzte Farbkontrast des Klinkermaterials angesehen werden.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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