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Leicht von der Straße zurückversetzter dreigeschossiger Massivbau mit flachem Walmdach. Die am Bauplatz vorgefundene Hanglage wurde mittels einer Terrassierung ausgeglichen. Das neunachsige, aus glatt behauenen Sandsteinquadern geschaffene Gebäude mit fünfachsigem Mittelrisalit wurde im Jahre 1850 aus dem Baumaterial der 1818 abgebrochenen ehemaligen Stiftskirche errichtet. Die zurückhaltende Fassadengestaltung mit regelmäßiger Fensteranordnung erfolgt zwischen Erd- und Obergeschoss durch ein Gurtgesims, das gleichzeitig durchlaufendes Sohlbankgesims ist. Im OG findet sich neben einem Sohlbankgesims noch ein zusätzliches über die Wand verlaufendes profiliertes Gesims, das die Fenster unterhalb ihrer Mittelzone miteinander verbindet. Die Fenstereinfassungen im ersten Stock sind leicht profiliert, in den anderen Geschossen glattwandig ausgeführt. Das am stärksten plastisch hervortretende Architekturdetail ist die waagerechte profilierte Verdachung über dem Eingang. Der behutsam gestaltete, gut proportionierte Bau des späten Klassizismus ist über eine mehrstufige Treppenanlage erreichbar. Die zur evangelischen Kirche weisende Rückfront des Amtsgerichts zeigt einen einfachen siebenachsigen Wandaufbau mit einem asymmetrisch angeordneten Zwerchhaus. Interessant ist auch die Differenz zwischen der in einheitlichem hellem Sandstein ausgeführten Hauptfront des Gebäudes und den in hellem und rotem Sandstein wechselnden übrigen Wandflächen.
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