Niedertor 13
Niedertor 13
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Fulda, Stadt und Landkreis
Hünfeld
  • Niedertor 13
Ehem. Weinbrennerei F.C. Aha
Flur: 12
Flurstück: 3/10

Die ehemalige Weinbrennerei und Likörfabrik F.C. Aha wurde im Jahre 1892 anstelle der noch in der Mitte des 19. Jahrhunderts existenten Haselmühle errichtet. Das entlang der Straße Niedertor befindliche Hauptgebäude ist ein zweistöckiger traufenständiger Putzbau mit zwei leicht risalitartig vorspringenden zweiachsigen Zwerchhäusern. Letztere teilen das langgestreckte Gebäude in drei weitere Trakte zu je drei Fensterachsen. Die ursprünglich weitgehend vorhandene Achsensymmetrie wurde durch spätere Fenstereinbauten im Erdgeschoss des Mitteltraktes sowie einen eingeschossigen Ladenvorbau im Bereich des rechten Zwerchhauses gestört. Die Fassade wird durch Pseudo - Ecklisenen aus Putz an den äußeren Gebäudekanten und den Zwerchhäusern sowie durch profilierte Geschossgesimse gegliedert. Die Fenster und die im ebenerdigen Bereich des linken Risalits liegende Hofdurchfahrt haben Segmentbogenabschlüsse. Die Giebel der Zwerchhäuser zeigen nach oben hin eine abgetreppte Fortsetzung der Lisenen, die Giebelspitzen selbst weisen je eine zwischen die Dachkanten gespannte hölzerne Verkleidung mit vier sternförmigen Löchern sowie den ausgesägten Inschriften "F C 1892" (links) sowie "AHA" (rechts) auf. Im vierseitig umbauten Hofraum liegen rechterhand Wohn- und Betriebsgebäude, rückwärtig ein früher als Stallscheune genutzter Fachwerkriegel und links ein Mischkomplex. Die Fassaden sind hier durchweg schlicht ausgeführt. Das Wohn- und Geschäftshaus der ehemaligen Weinbrennerei und Likörfabrik wurde in einem für die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert typischen Stil mit historisierenden Formen und Anklängen an den sog. Heimatstil errichtet. Die Fassadenausbildung zeigt dabei durchaus repräsentativen Anspruch. Die gut erhaltenen rückwärtigen Wohn- und Wirtschaftsbauten veranschaulichen die ehemalige Nutzung und den historischen Wandel der Anlage. Als früher Industriebetrieb in einer zum Ende des 19. Jahrhunderts noch weitgehend agrarisch und handwerklich geprägten Stadt ist das Anwesen von großem ortshistorischen Interesse.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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