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Fulda, Stadt und Landkreis
Hünfeld
  • Appelsbergstraße 9
  • Berliner Straße 4
Kath. Kirche St. Ulrich
Flur: 5
Flurstück: 6/59, 6/60

Die katholische Kirche St. Ulrich wurde in den Jahren 1961-64 im nördlichen Neubaugebiet der Stadt durch den Architekten Reinhard Hofbauer, Berlin, errichtet. Prägnantestes Bauglied ist der weithin sichtbare freistehende Glockenturm. Er wird aus zwei schräg zueinander gestellten aufsteigenden Sichtbetonwänden gebildet, die vor allem im oberen Bereich durch unregelmäßige kleine lukenartige Öffnungen charakterisiert sind. Eine dieser Wände mündet in ein großes Kreuz, das einem Fingerzeig ähnlich den Turm bekrönt. Unterhalb der fünf Glocken- bzw. Schallgeschosse verbindet ein querstehender Betonriegel die aufsteigenden Wände. Der vor einigen Jahren wegen Materialschwäche abgerissene ursprüngliche Turm wurde kürzlich originalgetreu wieder aufgebaut. Das Schiff erhebt sich über einem parabelförmigem Grundriss mit gefalteten Seitenwänden. Zum Glockenturm und Kirchenvorplatz erhebt sich über der Portalzone der Eingangshalle ein spitzdreieckiger Vorbau. Das Innere präsentiert einen breiten Hauptraum mit schmalen Seitenschiffen, die von y - förmigen Sichtbetonstützen getragen werden. Das Licht fällt senkrecht durch die schlanken Einschnitte der gefalteten Seitenwände und waagerecht durch je ein schmales Fensterband in den Seitenschiffen, deren farbige Verglasung Wasserwellen - Motive von P. Bonifaz Köck zeigt. Die Ausstattung stammt bis auf eine lebensgroße barocke Vollplastik des Titulars (aus der alten Pfarrkirche) weitgehend aus der Erbauungszeit der Kirche. St. Ulrich stellt einen individuell gestalteten anspruchsvollen katholischen Kirchenbau dar, der wie einige andere Beispiele im Kreisgebiet (Hünfeld-Michelsrombach, Hünfeld-Rudolphshan, Nüsttal-Morles) in den 1960er Jahren an die innovative Sakralarchitektur der Zeit in Deutschland anknüpft.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
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Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Grenzstein
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