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Fulda, Stadt und Landkreis
Hünfeld
  • Stiftstraße 5
Ev. Kirche
Flur: 11
Flurstück: 1199/7

Am nördlichen Rand der Altstadt stehende evangelische Kirche, deren jetzige Erscheinung das Ergebnis mehrerer Umbauten ist. Der aus Bruchstein gefertigte Rechteckbau mit dreiseitigem Schluss bildet im Kern den Chor der alten Stiftskirche, die vermutlich zu Beginn des 16. Jahrhunderts errichtet wurde. Nach der Säkularisation 1802 wurde der Stiftsbezirk aufgelöst und ein Großteil der Kirche auf Abbruch verkauft. Aus einem Teil der Steine wurde später das Amtsgericht erbaut. Die Wiederherstellung der nur noch als Ruine existenten Anlage zur evangelischen Pfarrkirche erfolgte in den Jahren 1855-57. Dabei wurden die gotischen Fenster der Südseite mit Maßwerk ergänzt und das jetzt vermauerte Südportal mit Rundstab, Kehlen und Vierpassblenden eingesetzt. In den Jahren 1895/96 wurde der Bau leicht nach Westen erweitert und mit einem schlanken Turm mit Spitzhelm versehen. An der Südseite des Turmes wurde ein aus einem Stein gehauenes mittelalterliches Rundbogen - Doppelfenster als Spolie eingesetzt. Der Innenraum der Kirche hat eine flache Holzdecke mit Holzbögen, die auf Steinkonsolen ruht. Im Chor befindet sich an der linken Wand das Oberteil einer spätgotischen Sakramentsnische mit Dreipassbogen und Schräggitter. Seitlich hängt ein Kruzifix aus vorbarocker Zeit. Taufstein und Orgelprospekt stammen aus dem 19. Jahrhundert. Die heute weitgehend in neugotischen Formen präsente Kirche steht an ortshistorisch eminent wichtiger Stelle im Bezirk des ehemaligen Chorherrenstiftes zum Hl. Kreuz und hl. Stephan, das bereits vor dem Jahr 815 als Kloster gegründet worden war.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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