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Kleines giebelständiges Fachwerkhaus, dessen verputzte Vorderfront einen deutlichen Geschossüberstand aufweist. Die Gebälkzone des zweistöckigen Gebäudes ist mit profilierten Brettern in der Art eines Geschossgesimses verkleidet. Die südliche Seite der Töpferstraße entging als einer der wenigen Straßenzüge dem katastrophalen Altstadtbrand von 1888. Die niedrige Geschosshöhe und die steile Dachneigung des Hauses lassen eine Entstehung im frühen 18. Jahrhundert (vielleicht sogar noch früher) möglich erscheinen. Die ursprüngliche Fassade wurde zwar durch nachträgliche Fenstereinbauten gestört, die Fachwerkkonstruktion dürfte insgesamt aber noch weitgehend intakt sein. Als eines der letzten in seiner Grundsubstanz erhaltenen historischen Fachwerkhäuser der Hünfelder Altstadt - nach dem Stadtbrand waren Holzbauten in diesem Bereich untersagt - ist das Gebäude von großem ortsgeschichtlichem Interesse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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