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Die Fachwerkhöfe Georgstr. 10, 12 und 14 bilden einen markanten viertelkreisförmigen Bogen im Straßenraum. Zwischen den giebelständigen Wohn- und Auszugshäusern öffnen sich die jeweiligen Hofanlagen mit den weitgehend erhaltenen Wirtschaftsbauten. Gegenüber dieser Reihung bildet das Fachwerkhaus Georgstr. 13 ein räumliches Pendant. Alle zusammen umschließen eine Art kleinen Dorfplatz, der nach hinten von dem Wohnhaus Georgstr. 16 und dem großen Nutzgebäude des Hofes Georgstr. 13 abgeschlossen wird. Trotz des jüngeren, die Einheit der Platz etwas störenden kleinen Wirtschaftsgebäudes an der Hofgrenze von Georgstr. 13 stellt das Ensemble eine gut erhaltene, historisch gewachsene dörfliche Situation dar. Hierin einzubeziehen sind der eingefasste Wasserlauf und der stattliche Baum neben bzw. vor dem Auszugshaus Georgstr. 10.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |