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Zweistöckiges giebelständiges Fachwerkhaus, dessen zur Straße liegender älterer Wohnhausteil vermutlich aus der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts stammt. Das Gebäude ist bis auf die hintere Längsseite verkleidet; dort zeigt sich ein schlichtes Fachwerk mit leicht gebogener stockwerkshoher Verstrebung. Im Anschluss an die hintere Giebelseite erfolgte später eine Erweiterung in Backstein (Stallteil) und verkleidetem Fachwerk im Obergeschoss. Als hinterer Hofabschluss fungiert ein großer l-förmig angefügter Scheunenkomplex jüngeren Datums dessen Fachwerk mit Backstein ausgefacht ist. Das früher gegenüber dem Wohngebäude stehende Auszugshaus ist nicht mehr erhalten. Ursprünglich ähnlich wie das benachbarte Anwesen Georgstr. 10 gestaltete Hofanlage, deren Wohnhaus einen optisch wichtigen Bestandteil der Platzbebauung darstellt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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