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Im Kern vermutlich aus der 1. Hälfte bzw. Mitte des 19. Jahrhunderts stammende Hofreite. Das giebelständige zweistöckige Fachwerkwohnhaus ist allseitig verkleidet. Die Größe und Anordnung der Fenster vor allem im Obergeschoss lassen darauf schließen, dass das originale Gefüge noch weitgehend erhalten ist. An die hintere Giebelseite des Hauses wurde später eine Erweiterung angefügt. In stumpfem Winkel hierzu schließt die Fachwerkscheune aus der Erbauungszeit mit ihrem weit überhängenden Dach und den großen Toren an. Das Sichtfachwerk der rechten Seite zeigt hohe, leicht gebogene Streben. Nach einem l-förmig angesetzten modernen Stallteil in Ziegelwand folgt gegenüber der Scheune ein schmales Auszugshaus, dessen konstruktives Gerüst mit stockwerkshohen konvergierenden Streben in die Mitte des 19. Jahrhunderts weist. Der hintere Teil des Gebäudes dient wie das Erdgeschoss für Wirtschaftszwecke. Die insgesamt gut erhaltene Hofreite mit ihren historischen Wohn- und Nutzbauten ist zudem ein straßenräumlich wichtiger Bestandteil der platzartigen Bebauung Georgstr. 10-14.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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