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Fulda, Stadt und Landkreis
Hünfeld
Kirchhasel
  • Im Winkel 1
Fachwerkhaus, Bildstock
Flur: 3
Flurstück: 54/3

Am Eingang des 3 km von Kirchhasel entfernten und zum Ort dazugehörigen Weilers Stendorf stehendes Fachwerkhaus. Das zweistöckige traufenständige Gebäude bildet den hinteren Hofabschluss der Anlage. Im Obergeschoss ist ein unregelmäßiges Fachwerkgefüge aus der Zeit um 1800 anzutreffen, das z.T. durch Mannfiguren an Bund- und Eckständer ausgesteift ist. Unterhalb der profilierten Gebälkzone findet sich eine Konstruktion aus stockwerkshohen, nach innen geneigten Streben, die auf eine Erneuerungsmaßnahme um die Mitte des 19. Jahrhunderts deutet. Das ehemalige bäuerliche Wohnhaus ist als letzter erhaltener Fachwerkwohnbau von ortshistorischem Interesse.

(g)

An der Hofzufahrt aufgestellter Bildstock, bezeichnet 1837. Die Vorderseite des schmalen Postamentes ist mit einem querovalen, von einem gedrehten Band gerahmten Zierfeld versehen, das die Inschrift "ALLE GRÄNZEN DES ERDBODENS HABEN DAS HEIL UNSERS GOTTES GESEHEN" trägt. Die auf einer erneuerten Basis stehende kurze Säule endet in einem Kapitell aus Engelsköpfchen mit abschließender Platte. Der Aufsatz auf geschweiftem Sockel weist oben einen eingezogenen Segmentbogen auf, der von einer Steinkugel mit eisernem Ankerkreuz bekrönt wird. Seitliche Halbbaluster rahmen das Bildfeld mit einem Flachrelief der Heiligen Familie bzw. einem Kreuzbild auf der Rückseite. Unter dem Kreuzbild findet sich die Jahresangabe MDCCCXXXVII. Der reizvolle, kürzlich instand gesetzte Bildstock verdeutlicht das Nachwirken barocken Formengutes in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts.

(g, k)


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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