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Zweistöckiges giebelständiges Fachwerkhaus, dessen konstruktive Ausbildung kurze Fußstreben unterhalb der einfachen Verriegelung bzw. leicht darüber ausgreifend zeigt. Auf der Eingangsseite findet sich im Obergeschoss eine gebogene Strebe zwischen Schwelle und Rähm, die an der rechten Gebäudekante den ersten Wandständer kreuzt. Die Bundständer sind nicht verstrebt. Das unregelmäßige und altertümliche Fachwerkgefüge weist auf eine Entstehung des Hauses in der Zeit um 1700. Rückwärtig schließt seitlich eine Altscheune an, die ein gemeinsames Dach mit der Scheune des Nachbarhofes hat. Das ursprünglich kleinbäuerliche Wohnhaus mit integriertem Stallteil ist aufgrund seines Alters aus orts- und sozialhistorischen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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