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Fulda, Stadt und Landkreis
Hünfeld
Mackenzell
  • Raiffeisenstraße
Backhaus
Flur: 12
Flurstück: 99/4

Kleines traufenständiges, in Mischbauweise errichtetes Gemeindebackhaus. Der den Ofen umschließende Teil wurde in Bruchsteinmauerwerk erstellt und zur Straße hin als rustizierte Wand gestaltet. Das restliche Gebäude zeigt ein klares konstruktives Eichenholzgefüge mit hohen konvergierenden Streben und Fischgrät - Fachwerk an den Giebelseiten. Über dem Ofen findet sich die Inschrift "1943". Der noch funktionsfähige Bau mit geräumiger Backstube, Ofen und Trockenraum für Holz unter dem Dach ist als eines der wenigen erhaltenen Beispiele seiner Art aus sozialgeschichtlichen und ortshistorischen Gründen schützenswert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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