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In Verbindung mit einem neueren Fluraltar in einer ausgemauerten rechteckigen Nische aufgestellter interessanter Bildstock, bezeichnet 1835. Der Aufsatz mit abgesetztem Segmentbogen und seitlichen Fruchtgehängen wird oben von einer Steinkugel mit Eisenkreuz bekrönt. Auf der Vorderseite ist das Walldürner Blutwunder dargestellt, auf der Rückseite ein Kruzifix mit einem lanzentragenden Hauptmann zu Pferde. Getragen wird der Aufsatz von einer Säule, die in einem Würfelkapitell mit Engelsköpfen und profilierter Platte endet. Das Postament weist auf seinen Flächen Zierfelder mit Inschriften auf. Das von Bildhauer Franz Stehling angefertigte Flurdenkmal ist ein aufwendig gestaltetes Beispiel des Spätbarock, das in Form und Ausführung an die Bildstöcke des 18. Jahrhunderts im Kreis anknüpft.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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