Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Giebelständiges zweistöckiges Fachwerkhaus, das laut Sockelsteininschrift im Jahre 1889 errichtet wurde. Die schlichte, einfach verriegelte Konstruktion wird durch geschosshohe, nach innen geneigte und teilweise leicht gebogene Streben versteift. An die hintere Giebelseite ist ein im Kern gleichzeitiges Stallgebäude aus Bruchstein bzw. Backstein angefügt. Die weiteren Wirtschaftsbauten sind jüngeren Datums. Das gut erhaltene Wohnhaus ist ein illustratives Beispiel für den konstruktiven Fachwerkbau in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |