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Fulda, Stadt und Landkreis
Hünfeld
Michelsrombach
  • Kallbachstraße 7
Bildstock
Flur: 7
Flurstück: 57/2

An der Ecke Kallbachstraße und Königsküppel in einem Vorgarten aufgestellter Bildstock, bezeichnet 1752. Das schlanke abgesetzte Postament trägt eine kräftige Säule, die unten und oben von Wulstringen und Platte begrenzt wird. Der Aufsatz ist seitlich mit Voluten versehen und wird von einem geschweiften Kleeblattbogen abgeschlossen, den ein Doppelkreuz aus Eisen bekrönt. Auf der Vorderseite ist eine Kreuzigungsszene mit der Unterschrift "EX VOTO" dargestellt. Die Rückseite ziert ein Flachrelief der Vierzehn Nothelfer mit Attributen und der Unterschrift "14 HEILIGEN ORA PRO NOBIS 1752". Der Bildstock mit seinem originell geformten Aufsatz ist ein interessantes Beispiel barocker Volkskunst.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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